Archiv der Kategorie: Mitteilung

Wir trauern um Hermann Reis

Am 27. März diesen Jahres ist unser ehemaliger 1. Vorstand und langjähriges Mitglied Hermann Reis verstorben. Nach schwerer Krankheit ist er leider von uns gegangen. Hermann ist im Jahr 1995  der SVM beigetreten und war dann  von 2002 bis 2010 als
2. Vorsitzender tätig.
Im Jahr 2010 wurde er dann zum 1. Vorsitzenden gewählt und war somit als Hauptverwantwortlicher maßgeblich an der Ausgestaltung und den Verhandlungen des Umzugs unseres Vereins beteiligt.

Im seglerischen Bereich war er jahrelang am Grünen Steg mit einer Fun vertreten und nahm regelmäßig an fast allen Regatten teil.
Er unterstützte auch die Jugendlichen in allen Belangen.

Wir werden Herman in guter Erinnerung behalten und sind in Gedanken bei der Familie und Angehörigen.

 

Ekkehard List – Nachruf

Tief betroffen nehmen wir Abschied von unserem Vereinskameraden Ekkehard List.

„Ekki“ war seit 1989 Mitglied in der Seglervereinigung Merching. Wenige kennen ihn noch als Regattasegler, nach Eintritt in den Ruhestand segelte er lieber in ruhigeren Bahnen über den Mandichosee. Wir schätzten seine ruhige, freundliche und verbindliche Art und seine Hilfsbereitschaft, die er u.a. auch bei den Arbeitsdiensten und beim Wiederaufbau der Vereinsliegenschaften zum Ausdruck brachte.

Wir werden ihn sehr vermissen.

Vorstandssitzungen in Zeiten von Corona

Erstmalig in der Geschichte der SVM hat der am 06.03.2020 neugewählte Vorstand seine Sitzungen über Online-Conferencing abgehalten …. erfolgreich, und das inzwischen schon drei Mal. Thema Nr.1, wie kann es auch anders sein, die Corona-Einschränkungen und deren Umsetzung im Verein. Jetzt verschiebt sich der Fokus zwar mehr in Richtung Lockerungen, aber von einem normalen Segel- und Vereinsbetrieb sind wir leider noch weit entfernt.

Alle Infos zu den aktuellen Hygiene- und Abstandsregeln findet ihr hier auf der SVM-Homepage.

Für Vorstandssitzungen gelten grundsätzlich die gleichen  Regelungen und Beschränkungen wie für Mitgliederversammlungen. Demnach könnte sich die Zulässigkeit einer Vorstandssitzung als Online-Konferenz nur aus der Vereinssatzung ableiten lassen. Aber welche Satzung eines kleinen Vereins wie dem unseren hat das schon! Lässt die Satzung eine „virtuelle“ Vorstandssitzung nicht ausdrücklich zu, so konnte der Vorstand bisher nur mit Zustimmung aller Vorstandsmitglieder und und mit Einhaltung der Schriftform für die Durchführung einer solchen virtuellen Vorstandssitzung ohne Satzungsgrundlage  stimmen.

Durch einen Gesetzesbeschluss von Bundestag und Bundesrat hat sich dies in Zeiten von Corona geändert. Das beschlossene „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ regelt unter anderem, dass Vereine ihre Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen auch dann virtuell durchführen können, wenn dies ursprünglich nicht in der Satzung verankert wurde. Bei der Durchführung einer virtuellen Versammlung kann auf alle modernen Kommunikationsmittel zurückgegriffen werden. Einzige rechtliche Voraussetzung: Alle Teilnehmer müssen eine rechtzeitige Zugangsmöglichkeit (Einwahldaten/Passwort) zu dem Kommunikationsmittel der Wahl haben.