Reviernutzung

Revierbestimmungen Mandichosee

Die Nutzung des Mandichosees ist mit einer Verordnung des Landkreises Aichach-Friedberg geregelt (Vollzug der Wassergesetze; Verordnung über die Beschränkung des Gemeingebrauchs für den Bereich der Lechstaustufe 23; Amtsblatt 1 B 12 43 B, Jahrgang 50/Nr. 3 vom 26.Februar 1994).

Erlaubt ist das Befahren des Mandichosees mit Windsurfbrettern, Segelbooten (nicht jedoch mit Mehrrumpfbooten) sowie sonstigen kleinen Wasserfahrzeugen ohne eigene Treibkraft (Ruder-, Tret-, Falt-, Schlauchboote, Luftmatrazen) mit weniger als 9,20 Metern Länge. Die Verwendung von elektrischen Hilfsantrieben ist nicht erlaubt. Weitere Informationen über die Nutzung des Mandichosees und besonderen Revierbedingungen finden sie hier.