Reviernutzung

Revierbestimmungen Mandichosee

Die Nutzung des Mandichosees ist mit einer Verordnung des Landkreises Aichach-Friedberg geregelt (Vollzug der Wassergesetze; Verordnung über die Beschränkung des Gemeingebrauchs für den Bereich der Lechstaustufe 23; Amtsblatt 1 B 12 43 B, Jahrgang 50/Nr. 3 vom 26.Februar 1994).

Erlaubt ist das Befahren des Mandichosees mit Windsurfbrettern, Segelbooten (nicht jedoch mit Mehrrumpfbooten) sowie sonstigen kleinen Wasserfahrzeugen ohne eigene Treibkraft (Ruder-, Tret-, Falt-, Schlauchboote, Luftmatrazen) mit weniger als 9,20 Metern Länge. Die Verwendung von elektrischen Hilfsantrieben ist nicht erlaubt. Weitere Informationen über die Nutzung des Mandichosees und besonderen Revierbedingungen finden sie hier.

Segeln am Mandichosee (Lechstaustufe 23)