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Was liegt denn da auf unserem Dach?

Als wir das neue Vereinsgelände bezogen unterlag die Bebauung nicht nur einem Bebauungsplan, sondern auch einem Grünordnungsplan. Dieser sieht unter anderem vor, dass das durch die Bebauung verlorene Stück Natur mit einer Dachbegrünung wieder zurück gegeben wird. Nachdem sich die Seglervereinigung finanziell wieder etwas erholt hatte erteilte die Mitgliederversammlung dem Vorstand das Mandat, die vorgeschriebene Dachbegrünung ausführen zu lassen und gab das Budget dafür frei. Christian Weinberger nahm das Arbeitspaket in seine Hände und holte Angebote bei Handwerksbetrieben ein, die sich auch auf Dachbegrünungen spezialisiert hatten. Noch im Juni konnte eine Anbieterauswahl und die Beauftragung erfolgen.

Die Dachbegrünung ist nun handwerklich fertig gestellt. Von Grün ist allerdings jetzt noch nichts zu sehen. Dies ist nämlich Aufgabe der Natur selbst. Das ausgebrachte Substrat enthält bereits eine Mischung von Samen. Im Herbst wird es durch Niederschläge bewässert und wir erwarten, dass im Frühjahr 2021 das erste Grün sichtbar wird. Mit der Begrünung des Daches unseres Vereinsgebäudes erfüllen wir nicht nur behördliche Auflagen, sondern leisten auch einen wichtigen Beitrag zu einer besseren Umwelt und zum Erhalt der Biodiversität.

Rund Rügen mit der Eye-of-the-wind

Liebe Freunde,

zurück von der „christlichen Seefahrt“ darf ich Euch ein gelungenes Foto von der „Eye-of-the-wind“ übermitteln. Das Foto ist von einem Nachbarschiff letzten Sonntag vor Hiddensee / Rügen aufgenommen worden. Die Matrosin Fanny hat es dankenswerterweise zur Verfügung gestellt.

Die Reise rund um Rügen (corona-bedingt ist das Schiff nicht nach Schweden und Dänemark gesegelt) ist sehr interressant gewesen: 7 Nationen an Bord (franko-canadisch, australisch, österreicherisch, schweizerisch, dänisch, englisch und deutsch) haben gut harmonisiert. Insgesamt sind wir 15 Personen gewesen. Zwei Tage habe ich das Schiff gesteuert und im Übrigen etwas bei dem Segelsetzen mitgeholfen. Ziele sind gewesen: Stralsund, Hiddensee, Sassnitz, Gager, Peenemünde und Wieck vor Greifswald. Zum Wetter: Sommerlich schön, wenig bis mittlerer Wind, eine Gewitterzelle mit Beaufort 8 für zwei Stunden.

Die Ostsee-Häfen sind sehr unterschiedlich. Bedrückend ist das martialische Peenemünde mit den vielen Kriegsmuseen / Kriegsschiffen gewesen. Heiter dagegen waren insbesondere Sassnitz und Wieck bei Greifswald. In Greifswald haben wir uns auch den Besuch des Pommerschen Landesmuseums gegönnt (Stichwort: Caspar David Friedrich), sind aber auch zur Klosterruine Eldena gewandert.

Beste Grüße             Euer Carlo

 

Ekkehard List – Nachruf

Tief betroffen nehmen wir Abschied von unserem Vereinskameraden Ekkehard List.

„Ekki“ war seit 1989 Mitglied in der Seglervereinigung Merching. Wenige kennen ihn noch als Regattasegler, nach Eintritt in den Ruhestand segelte er lieber in ruhigeren Bahnen über den Mandichosee. Wir schätzten seine ruhige, freundliche und verbindliche Art und seine Hilfsbereitschaft, die er u.a. auch bei den Arbeitsdiensten und beim Wiederaufbau der Vereinsliegenschaften zum Ausdruck brachte.

Wir werden ihn sehr vermissen.

Vorstandssitzungen in Zeiten von Corona

Erstmalig in der Geschichte der SVM hat der am 06.03.2020 neugewählte Vorstand seine Sitzungen über Online-Conferencing abgehalten …. erfolgreich, und das inzwischen schon drei Mal. Thema Nr.1, wie kann es auch anders sein, die Corona-Einschränkungen und deren Umsetzung im Verein. Jetzt verschiebt sich der Fokus zwar mehr in Richtung Lockerungen, aber von einem normalen Segel- und Vereinsbetrieb sind wir leider noch weit entfernt.

Alle Infos zu den aktuellen Hygiene- und Abstandsregeln findet ihr hier auf der SVM-Homepage.

Für Vorstandssitzungen gelten grundsätzlich die gleichen  Regelungen und Beschränkungen wie für Mitgliederversammlungen. Demnach könnte sich die Zulässigkeit einer Vorstandssitzung als Online-Konferenz nur aus der Vereinssatzung ableiten lassen. Aber welche Satzung eines kleinen Vereins wie dem unseren hat das schon! Lässt die Satzung eine „virtuelle“ Vorstandssitzung nicht ausdrücklich zu, so konnte der Vorstand bisher nur mit Zustimmung aller Vorstandsmitglieder und und mit Einhaltung der Schriftform für die Durchführung einer solchen virtuellen Vorstandssitzung ohne Satzungsgrundlage  stimmen.

Durch einen Gesetzesbeschluss von Bundestag und Bundesrat hat sich dies in Zeiten von Corona geändert. Das beschlossene „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ regelt unter anderem, dass Vereine ihre Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen auch dann virtuell durchführen können, wenn dies ursprünglich nicht in der Satzung verankert wurde. Bei der Durchführung einer virtuellen Versammlung kann auf alle modernen Kommunikationsmittel zurückgegriffen werden. Einzige rechtliche Voraussetzung: Alle Teilnehmer müssen eine rechtzeitige Zugangsmöglichkeit (Einwahldaten/Passwort) zu dem Kommunikationsmittel der Wahl haben.