Erstmalig in der Geschichte der SVM hat der am 06.03.2020 neugewählte Vorstand seine Sitzungen über Online-Conferencing abgehalten …. erfolgreich, und das inzwischen schon drei Mal. Thema Nr.1, wie kann es auch anders sein, die Corona-Einschränkungen und deren Umsetzung im Verein. Jetzt verschiebt sich der Fokus zwar mehr in Richtung Lockerungen, aber von einem normalen Segel- und Vereinsbetrieb sind wir leider noch weit entfernt.
Alle Infos zu den aktuellen Hygiene- und Abstandsregeln findet ihr hier auf der SVM-Homepage.
Für Vorstandssitzungen gelten grundsätzlich die gleichen Regelungen und Beschränkungen wie für Mitgliederversammlungen. Demnach könnte sich die Zulässigkeit einer Vorstandssitzung als Online-Konferenz nur aus der Vereinssatzung ableiten lassen. Aber welche Satzung eines kleinen Vereins wie dem unseren hat das schon! Lässt die Satzung eine „virtuelle“ Vorstandssitzung nicht ausdrücklich zu, so konnte der Vorstand bisher nur mit Zustimmung aller Vorstandsmitglieder und und mit Einhaltung der Schriftform für die Durchführung einer solchen virtuellen Vorstandssitzung ohne Satzungsgrundlage stimmen.
Durch einen Gesetzesbeschluss von Bundestag und Bundesrat hat sich dies in Zeiten von Corona geändert. Das beschlossene „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ regelt unter anderem, dass Vereine ihre Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen auch dann virtuell durchführen können, wenn dies ursprünglich nicht in der Satzung verankert wurde. Bei der Durchführung einer virtuellen Versammlung kann auf alle modernen Kommunikationsmittel zurückgegriffen werden. Einzige rechtliche Voraussetzung: Alle Teilnehmer müssen eine rechtzeitige Zugangsmöglichkeit (Einwahldaten/Passwort) zu dem Kommunikationsmittel der Wahl haben.